Europäisches Privatrecht (Prof. Dr. W. Pintens, Universität des Saarlandes)
Das europäische Privatrecht nimmt nicht nur Gestalt an durch Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, die einen einheitlichen Wirtschafsraum und schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufbauen, sondern auch durch die Europäisierung der Rechtswissenschaft. Die Rechtsvergleichung hat eine neue Aufgabe gefunden indem sie gemeinsame Denktraditionen heraushebt und ein gemeineuropäisches Privatrecht fördert. Insbesondere im Vertragsrecht werden Principles herausgearbeitet, die die Konturen eines ius commune zeichnen. Sie überbrücken nicht nur die traditionelle Kluft zwischen civil law und common law, sie sind auch der erste Schritt einer langen Entwicklung, die ihre Krönung in einem europäischen Zivilgesetzbuch finden wird.
Die Vorlesung stellt es sich als Aufgabe, sich mit Grundfragen der Harmonisierung und der Rechtsvereinheitlichung zu befassen, hier vor allem die Sachlage der spontanen Rechtsangleichung zu analysieren und die Perspektiven zu erörtern. Sie baut auf den Grundkenntnissen auf, die in einer Einführungsvorlesung zur Rechtsvergleichung erworben worden sind. Die Vorlesung gliedert sich in einen allgemeinen und in einen besonderen Teil.
I. Allgemeiner Teil (4 Stunden)
Im allgemeinen Teil werden einige Grundfragen der Rechtsvergleichung vertieft. Zunächst wird die Relativität der Einteilung in Rechtsfamilien besprochen. Als zentrales Beispiel dient hierbei das niederländische Recht, welches mit seinem Bürgerlichem Gesetzbuch die Grenzen der Rechtsfamilien überschreitet. Danach werden die Harmonisierungsprojekte der wichtigsten ius commune-Gruppen besprochen (Lando-Commission on European Contract Law, Study Group on a European Civil Code, Gandolfi-Projekt, Trento-Projekt, European Group on Tort Law, Commission on European Family Law). Besonders vertieft werden die methodischen Fragen, die sich bei Harmonisierungsbestrebungen stellen (Sprache und Recht, common core/better law approach, Restatement/Principles/Code).
II. Besonderer Teil (12 Stunden)
Im besonderen Teil werden einzelne Themen aus den verschiedenen Gebieten des Privatrechts behandelt:
1. Im Schuld- und Vertragsrecht werden Annahme und Angebot sowie die richterliche Abänderung von Verträgen (Wegfall der Geschäftsgrundlage, frustration, interprétation) besprochen.
2. Im Deliktsrecht werden die Haftung für Personen und Sachen sowie der Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen besprochen.
3. Im Familien- und Erbrecht werden die Entwicklungen im Scheidungsrecht (vom Schuldprinzip zum Zerrüttungsprinzip), der gesetzliche Guterstand sowie das Ehegattenerbrecht besprochen.
Bei allen Themen werden neben dem deutschen, englischen und französischen Recht auch neuere Kodifikationen berücksichtigt, insbesondere das neue niederländische Zivilgesetzbuch sowie -soweit vorhanden- das Einheitsrecht und die Ergebnisse der ius commune-Kommissionen. Es wird das Gemeinschaftliche der europäischen Rechtssysteme betont ohne die Unterschiede zu verneinen, um auf diese Weise festzustellen, inwieweit sich ein europäisches Privatrecht herausgebildet hat.
